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Berlin
09.05.2011, 08:30 bis 10.05.2011, 14:00

Seminar:
Abrechnung der Zuschüsse für Einnahmen schaffende Projekte (Art. 55)

Praxisseminar

Maritim Hotel Berlin
Stauffenbergstraße 26
10785 Berlin
Berlin Brandenburg

Beschreibung:

 

EU kofinanzierte Projekte - vorwiegend im Bereich Infrastruktur über 1 Million Euro - die Einnahmen generieren, wie zum Beispiel Schwimmbäder, unterliegen Art.55 der Verordnung 1083/2006 und müssen besonders behandelt werden. Diese Vorschriften betreffen den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds.

Die Schwierigkeiten in der Umsetzung der Regelungen reichen von der Anwendung der geforderten Finanzierungsdefizitmethode für die Bemessung des Fondszuschusses bis zur Frage nach dem Überwachungszeitraum. Das Seminar erörtert die wichtigsten Themen des Art. 55 und gibt Problemlösungen für die korrekte Umsetzung. Das Praxisseminar enthält Workshops und Fallbeispielen für ein besseres Verständnis. Die Themen sind:

• Wann wird Art. 55 angewendet (5-Schritte Ansatz)?

• Wo werden Einnahmen generiert? (Bezugsräume, Beihilfen, förderfähige Kosten)

• Prognostizierungsmethode und Berechnungsmethoden

• Wann können Einnahmen nicht im Voraus berechnet werden? (Rückerstattung)

 

Kategorie:
Wirtschaft
Veranstalter:
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
Ansprechpartner:
Stephanie Matthes, stephanie.matthes(at)euroakad.eu
Anmeldung bis:
06.05.2011
E-Mail / Fax für Anmeldungen:
info(at)euroakad.eu
Telefonnummer des Veranstalters:
+49 (0)30 802080-230
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden, Prüfbehörden, zwischengeschalteten Stellen der Verwaltungsbehörden der EU Strukturfonds Programme für die laufende Förderperiode 2007-2013,
Teilnehmerbeitrag:
1289 €, zzgl. 19% MwSt.
Weitere Informationen:
www.europaeische-akademie.net

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