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Berlin
28.09.2010, 09:00 bis 18:00

Tagung/Konferenz:
Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union ‚nach Lissabon’

Stiftung Wissenschaft und Politik
Ludwigkirchplatz 3-4
10719 Berlin
Berlin Brandenburg

Beschreibung:

 

Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union (GHP) bildet seit Jahrzehnten das Politikfeld der Union, auf dem es am effektivsten gelungen ist, die Interessen der Union international mit weitgehend einheitlicher Stimme zu vertreten.

Durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, hat sich der primärrechtliche Rahmen für die Durchführung  der  GHP  fundamental  verändert  (Art. 206,  207  AEUV).  Die Zuständigkeit  der Union  ist  erstmals  ausdrücklich  als  ausschließliche  Zuständigkeit  benannt  und  damit  für  bestimmte  Themenfelder (Dienstleistungshandel, Schutz geistigen Eigentums) überhaupt  erst zu einer ausschließlichen Zuständigkeit geworden. Zudem erstreckt der Vertrag von Lissabon die Zuständigkeit der Union erstmals auch auf  „ausländische  Direktinvestitionen“.  Damit  erschließt  sich  die Union  ein  weitgehend  neues  Handlungsfeld,  das  bislang  nahezu vollständig  –  insbesondere  im  Bereich  des  Investitionsschutzes  – von  den Mitgliedstaaten  autonom  wahrgenommen  wurde. Dies  ist auch  aus  verfassungsrechtlicher  Perspektive  in  der  Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht nicht unproblematisch.

Mit der Kompetenzerweiterung der Union verbunden  ist eine Neuausrichtung  des  institutionellen  und  des  normativen  Gefüges  der GHP. Während Rat  und Kommission  bislang weitgehend  unbeeinträchtigt und nur eingeschränkt kontrolliert die GHP betreiben konnten,  tritt nun das Europäische Parlament als machtvoller Akteur auf die Bühne der Handelspolitik und beansprucht ein umfassendes Mitentscheidungsrecht  sowohl  für  die  Sekundärrechtssetzung  als  auch für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge  im Rahmen der GHP.

Gleichzeitig soll der Hohe Vertreter auch die GHP koordinieren und für  ihre Einfügung  in  die  allgemeinen Ziele  des  auswärtigen Handelns  Sorge  tragen, wobei  ihn  der  Europäische Auswärtige Dienst unterstützen soll. Der Vertrag von Lissabon birgt somit erheblichen institutionellen Sprengstoff  in sich, der durch die Vorschriften über die  delegierte  Rechtssetzung  und  die  Durchführungsrechtssetzung (Art. 290, 291 AEUV) noch verschärft wird.

Die eintägige Tagung bringt die führenden Kommentatoren der Vorschriften über die GHP zusammen und bietet damit ein exzellentes Forum, eine Fülle der durch die Neuregelung aufgeworfenen Fragen zu diskutieren. 

Die Tagung wird vom Arbeitskreis Europäische Integration e.V. in Kooperation mit der Universität Siegen und der Universität Passau organisiert und finanziell unterstützt durch die Europäische Kommission und Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton, Brüssel.

 

Kategorie:
Wissenschaft
Veranstalter:
Arbeitskreis Europäische Integration e.V., Universität Siegen, Universität Passau
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M.
E-Mail / Fax für Anmeldungen:
dobler(at)uni-passau.de, 0851 - 509-2332
Telefonnummer des Veranstalters:
0851 - 509-2331
Teilnehmerbeitrag:
20 € für Studierende, Referandare und Doktoranden, 40 € für AEI-Mitglieder und Angehörige wissenschaftlicher Einrichtungen, 100 € für Angehörige anderer Einrichtungen
Weitere Informationen:
www.aei-ecsa.de

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