Berlin
28.09.2010, 09:00
bis 18:00
Tagung/Konferenz:
Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union ‚nach Lissabon’
Stiftung Wissenschaft und Politik
Ludwigkirchplatz 3-4
10719
Berlin
Berlin Brandenburg
Beschreibung:
Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union (GHP) bildet seit Jahrzehnten das Politikfeld der Union, auf dem es am effektivsten gelungen ist, die Interessen der Union international mit weitgehend einheitlicher Stimme zu vertreten.
Durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, hat sich der primärrechtliche Rahmen für die Durchführung der GHP fundamental verändert (Art. 206, 207 AEUV). Die Zuständigkeit der Union ist erstmals ausdrücklich als ausschließliche Zuständigkeit benannt und damit für bestimmte Themenfelder (Dienstleistungshandel, Schutz geistigen Eigentums) überhaupt erst zu einer ausschließlichen Zuständigkeit geworden. Zudem erstreckt der Vertrag von Lissabon die Zuständigkeit der Union erstmals auch auf „ausländische Direktinvestitionen“. Damit erschließt sich die Union ein weitgehend neues Handlungsfeld, das bislang nahezu vollständig – insbesondere im Bereich des Investitionsschutzes – von den Mitgliedstaaten autonom wahrgenommen wurde. Dies ist auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive in der Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht nicht unproblematisch.
Mit der Kompetenzerweiterung der Union verbunden ist eine Neuausrichtung des institutionellen und des normativen Gefüges der GHP. Während Rat und Kommission bislang weitgehend unbeeinträchtigt und nur eingeschränkt kontrolliert die GHP betreiben konnten, tritt nun das Europäische Parlament als machtvoller Akteur auf die Bühne der Handelspolitik und beansprucht ein umfassendes Mitentscheidungsrecht sowohl für die Sekundärrechtssetzung als auch für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Rahmen der GHP.
Gleichzeitig soll der Hohe Vertreter auch die GHP koordinieren und für ihre Einfügung in die allgemeinen Ziele des auswärtigen Handelns Sorge tragen, wobei ihn der Europäische Auswärtige Dienst unterstützen soll. Der Vertrag von Lissabon birgt somit erheblichen institutionellen Sprengstoff in sich, der durch die Vorschriften über die delegierte Rechtssetzung und die Durchführungsrechtssetzung (Art. 290, 291 AEUV) noch verschärft wird.
Die eintägige Tagung bringt die führenden Kommentatoren der Vorschriften über die GHP zusammen und bietet damit ein exzellentes Forum, eine Fülle der durch die Neuregelung aufgeworfenen Fragen zu diskutieren.
Die Tagung wird vom Arbeitskreis Europäische Integration e.V. in Kooperation mit der Universität Siegen und der Universität Passau organisiert und finanziell unterstützt durch die Europäische Kommission und Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton, Brüssel.
- Kategorie:
- Wissenschaft
- Veranstalter:
- Arbeitskreis Europäische Integration e.V., Universität Siegen, Universität Passau
- Ansprechpartner:
- Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M.
- E-Mail / Fax für Anmeldungen:
- dobler(at)uni-passau.de, 0851 - 509-2332
- Telefonnummer des Veranstalters:
- 0851 - 509-2331
- Teilnehmerbeitrag:
- 20 € für Studierende, Referandare und Doktoranden, 40 € für AEI-Mitglieder und Angehörige wissenschaftlicher Einrichtungen, 100 € für Angehörige anderer Einrichtungen
- Weitere Informationen:
- www.aei-ecsa.de
Haben Sie einen Fehler entdeckt oder ist ein Termin mit unvollständigen Angaben eingetragen? Teilen Sie uns Ihre Änderungswünsche bitte unter service(at)europatermine.de mit!
Europatermine.de veröffentlicht Informationen zu Veranstaltungen nach bestem Wissen gemäß den vorliegenden Informationen. Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen. Für weitere Fragen nutzen Sie bitte den Link zu weiteren Informationen oder wenden Sie sich an den Veranstalter.
Vergangene Termine finden Sie in unserem Archiv.
Mit unserem Newsletter werden sie 14-tägig über die kommenden Veranstaltungen informiert.




Druckversion