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Do. 30.10.2025, 08:30 bis 16:00

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Seminar zum Thema EU-Beihilfenrecht

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Beschreibung:

Eins der zentralen Ziele der Europäischen Union stellt die Errichtung des Binnenmarktes dar. Dessen Funktionieren hängt wiederum maßgeblich davon ab, dass für Wirtschaftsakteure in der EU die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Vor diesem Hintergrund sind Beihilfen der Mitgliedstaaten an einzelne Unternehmen und zugunsten spezieller Branchen oder Regionen, die den freien Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen, grundsätzlich verboten. Dieses Beihilfeverbot gilt jedoch nicht ausnahmslos. So kann die Europäische Kommission Beihilfen, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, genehmigen. Dies betrifft z.B. spezifische Maßnahmen für einzelne Regionen oder Bereiche wie die Energie-, Umwelt- und Klimaschutzpolitik sowie Forschung und Entwicklung.

Das Seminar zielt zum einen darauf ab, grundlegende Zusammenhänge und Vorgaben des EU-Beihilfenrechts zu verdeutlichen. Zum anderen werden Ausnahmen und Rechtfertigungsmöglichkeiten für Beihilfen sowie Verfahrensfragen im Rahmen der Umsetzung des EU-Beihilfenrechts thematisiert.

KategoriePolitik
VeranstalterStadt Essen, Büro für Europaangelegenheiten, Internationales und Nachhaltige Entwicklung
E-Mail für Anmeldungen europedirect(at)essen.de
ZielgruppeDas Seminar richtet sich insbesondere an die Mitarbeitenden im Bereich Rechnungsprüfung sowie aus Fachbereichen, die mit dem Abschluss von Verträgen bzw. der Gewährung von Fördermitteln befasst sind.
AnsprechpartnerSabine Paß
Teilnehmerbeitrag150,00 Euro
Weitere Informationen
 

 

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