Berlin
Mo. 05.03.2012, 18:00 bis 20:00
Vortrag
Warum, weshalb, wieso: Die Zwei-Drittel-Gesetze in Ungarn und ihre "Ewigkeitsgarantie"
Der ungarische Politologe Zoltán Kiszelly fragt nach dem Sinn der Kardinalgesetze und untersucht die Kritik
Gedenkbiliothek zu Ehren der Opfer von Kommunismus / Stalinismus
Nikolaikirchplatz 5-7
10178 Berlin
Berlin Brandenburg
Beschreibung:
Zoltán KISZELLY, der ungarische Politologe und Dozent an der János-Kodolány-Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Budapest, sowie Mitarbeiter in der Politikforschung der Szádzádvég-Stiftung, ebenfalls in Budapest, spricht zum Thema der Zwei-Drittel-Gesetze, das heißt derjenigen (Kardinal-)Gesetze, die wie jetzt die ungarische Verfassung so schon seit dem ungarischen Systemwechsel nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom ungarischen Parlament geändert werden können und nach ihrem Inkrafttreten so etwas wie eine Ewigkeitsgarantie besitzen.
In der Transformationszeit herrschte tiefes Misstrauen unter den Parteien; wohl keiner der Befürworter des ungarischen Systemwechsels war sich bei den Verhandlungnen am Runden Tisch sicher, ob nicht die Kommunisten selbst in freien Wahlen die "Wende rückwärts" schaffen und dann das alte Herrschaftssystem wieder installieren würden. So bot sich an, diese Gesetze mit ihren Eindämmungen, Hürden und Kautelen zu verabschieden, wobei sie durchaus einer späteren, unter den Parteien einvernehmlich erzielten Änderung/Anpassung vorbehalten blieben: Aber die Bestimmungen sollten nicht Teil der in breitem Konsens ausgehandelten Verfassung werden, sondern sie sollten durch ihre Verabschiedung als separate Gesetze deutlich machen, dass sie einen begrenzten Zweck hatten. Das hohe Mehrheitserfordernis sollte die politischen Lager zu einem großen Einvernehmen bei punktuellen Novellierungen dieser Bestimmungen zwingen, ohne dass die mühsam ausgehandelte und in den unterschiedlichen Interessen ausbalancierte Verfassung selbst einer Änderung unterzogen werden müsste, wenn jedes Zwei-Drittel-Gesetz deren Bestandteil wäre. Denn die Väter der Wendezeit-Verfassung hatten durchaus noch eine in den aktuellen Diskussionen meist übersehene unterschiedliche Wertigkeit von Verfassung und Zwei-Drittel-Gesetzen festgelegt: Die Verfassung sollte nur mit 4/5-Mehrheit geändert werden dürfen (Hintergund war unter anderem, dass bei ihrer Erarbeitung nicht nur die klassische Situation von Rundtisch-Verhandlungen zwischen den bisherigen Machthabern und der Opposition bestanden hatte, sondern dass als dritter Partner auch die Vertreter der [eigentlich der bisherigen Regierung zuzurechnenden] Massenorganisationen, also der Bevölkerung selbst, beteiligt waren). - - - - - Obwohl es zwischenzeitlich die rechnerische Mehrheit zu Änderungen gegeben hatte (die sozialistische MSzP und der liberale SzDSz verfügten in ihrer Koalition von 1994 bis 1998 über eine Zwei-Drittel-Mehrheit), wurde sie nicht genutzt: Zum einen waren keine oder nicht genügend Erfahrungen in der Anwendung dieser Gesetze gesammelt, noch war die Zeit in der politischen Meinungsbildung reif dafür; zudem hätte eine von der MSzP betriebene Änderung - selbst gemildert durch den liberalen Koalitionspartner - die alten Ängste einer "Rückwende" geschürt, wahrscheinlich unberechtigterweise, denn diese Partei hatte sich sowohl mit der ungarischen Verfassung als auch mit den Kardinalgesetzen längst (und auch zu ihrem Vorteil) arrangiert. Hinzukam die tiefe Kluft, die sich schon in der Transformationszeit zwischen den politischen Lagern aufgetan und seitdem nur noch auf das Unerbitterlichste vertieft hat und die ein aus besserer Erkenntnis geborenes Aufeinanderzugehen verhindert.
Andererseits erkannte die politische Praxis durchaus das Lähmende, das die Kardinalgesetze wegen ihrer praktischen Unveränderlichkeit ("Ewigkeitsgarantie") auf die Fortentwicklung der ungarischen Rechts-, Polit- und Gesellschaftskultur ausübten (nur soweit durch den EU-Beitritt Ungarns das EU-Recht als höherrangiges Recht Anpassungen erzwang, fanden sich Regierung und Opposition zu diesen begrenzten Maßnahmen bereit). Deshalb hatten FIDESZ und MSzP im letzten Wahlkampf den Wählen versprochen, diese Lähmung zu beseitigen, zumindest aber die Zahl der Zwei-Drittel-Gesetze zu verringern.
Tatsächlich wurde die Zahl dieser Gesetze ohne Zutun der Opposition sogar noch geringfügig erweitert und die Gesamtzahl inhaltlich nach neuen politischen Kriterien ausgerichtet, denn jetzt hat das politisch kongruente Parteien- und Wahlbündnis aus FIDESZ und christlich-demokratischer KDNP, ohne durch Koalitionsabsprachen mit politisch anders ausgerichteten Parteien (wie damals in der Koalition aus MSzP und SzDSz) begrenzt zu sein, allein die Zwei-Drittel-Mehrheit und macht davon auch regen Gebrauch. Was sind also die wichtigsten Änderungen, und was wird - begründet oder unbegründet - kritisiert?
Anmeldung nicht erforderlich.
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